Nutzungsbedingungen
Diese Nutzungs- und Sicherheitsbedingungen ergänzen die Allgemeinen Geschäfts- und Mietbedingungen und sind während des gesamten Betriebs einzuhalten.
1. Aufsicht
Die Hüpfburg darf ausschließlich unter ständiger Aufsicht einer geeigneten volljährigen Person betrieben werden.
Die Aufsichtsperson muss jederzeit unmittelbar eingreifen können.
2. Zulässige Nutzer
Es gelten die am jeweiligen Mietgegenstand angegebenen Alters-, Gewichts-, Größen- und Nutzerbeschränkungen.
Soweit keine abweichende Herstellerangabe besteht, sind Kinderhüpfburgen für Kinder im Alter von etwa 3 bis 14 Jahren vorgesehen.
Erwachsene dürfen Kinderhüpfburgen nur benutzen, wenn das konkrete Modell ausdrücklich hierfür zugelassen ist.
3. Nutzergruppen
Kinder mit stark unterschiedlichen Größen oder Gewichten sollten nicht gleichzeitig spielen.
Kleinere Kinder sind insbesondere vor Zusammenstößen mit deutlich größeren oder schwereren Kindern zu schützen.
4. Schuhe und Gegenstände
Schuhe sind vor dem Betreten auszuziehen.
Nicht mit in die Hüpfburg genommen werden dürfen insbesondere:
- Speisen,
- Getränke,
- Kaugummi,
- Schlüssel,
- Stifte,
- Spielzeug mit harten oder scharfen Kanten,
- Schmuck,
- Halsketten,
- Ringe,
- Gürtelschnallen,
- sonstige verletzungs- oder beschädigungsgefährdende Gegenstände.
Kleidertaschen sind vorher zu kontrollieren.
5. Verhalten
Untersagt sind insbesondere:
- Klettern auf Seitenwänden oder Schutznetzen,
- Springen gegen Seitenwände,
- Schubsen,
- Raufen,
- gefährliche Saltos oder Kunststücke,
- absichtliche Zusammenstöße,
- Sitzen auf Begrenzungswänden,
- Blockieren des Ein- und Ausgangs.
6. Essen und Getränke
Speisen und Getränke dürfen innerhalb der Hüpfburg nicht konsumiert werden.
7. Standort
Der Standort muss ausreichend groß, eben und frei von Hindernissen sein.
Die Hüpfburg muss einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Gefahrenstellen haben.
Insbesondere ist Abstand zu halten von:
- Straßen,
- Fahrzeugen,
- offenen Gewässern,
- Feuerstellen,
- Mauern,
- Zäunen,
- Stromleitungen,
- scharfen oder hervorstehenden Gegenständen.
8. Untergrund
Der Untergrund ist vor dem Aufbau auf Fremdkörper zu kontrollieren.
Auf harten oder scheuernden Untergründen muss eine geeignete Schutzunterlage verwendet werden.
9. Verankerung
Die Hüpfburg muss vollständig und entsprechend der Herstelleranweisung verankert werden.
Alle dafür vorgesehenen Befestigungspunkte müssen verwendet werden.
Die Verankerung ist regelmäßig zu kontrollieren.
10. Gebläse
Das Gebläse muss während des Betriebs dauerhaft laufen, sofern das jeweilige Modell dies erfordert.
Der Lufteinlass muss vollständig frei bleiben.
Kinder dürfen weder das Gebläse noch Luftschläuche oder elektrische Leitungen manipulieren.
11. Stromversorgung
Elektrische Leitungen und Steckverbindungen sind so zu verlegen und zu sichern, dass keine Stolper-, Quetsch- oder Feuchtigkeitsgefahr entsteht.
Im Außenbereich dürfen ausschließlich hierfür geeignete elektrische Komponenten verwendet werden.
12. Aufblasen
Während des Aufblasens darf die Hüpfburg nicht benutzt werden.
Sie darf erst betreten werden, wenn sie vollständig aufgeblasen und sicher verankert ist.
13. Luftablassen
Vor dem Abschalten des Gebläses müssen sämtliche Personen die Hüpfburg verlassen.
Während des Ablassens darf sich niemand innerhalb oder auf der Hüpfburg befinden.
14. Wetter
Bei Gewitter, Sturm, starkem Wind, starkem Regen oder anderen unsicheren Wetterbedingungen ist der Betrieb sofort einzustellen.
Die maximale zulässige Windgeschwindigkeit gemäß Herstellerangabe darf unter keinen Umständen überschritten werden.
Im Zweifel ist die Hüpfburg außer Betrieb zu nehmen.
15. Regen und Nässe
Nicht ausdrücklich für den Betrieb mit Wasser vorgesehene Hüpfburgen dürfen nicht als Wasserspielgerät verwendet werden.
Bei starkem Niederschlag ist der Betrieb einzustellen.
16. Überlastung
Die zulässige Höchstzahl an Nutzern und das zulässige Gesamtgewicht dürfen nicht überschritten werden.
17. Defekte und Beschädigungen
Bei Beschädigungen, ungewöhnlichen Geräuschen, Luftverlust, Problemen mit dem Gebläse, der Verankerung oder anderen sicherheitsrelevanten Auffälligkeiten ist die Nutzung unverzüglich einzustellen.
Der Vermieter ist zu informieren.
18. Notfälle
Bei einer unmittelbaren Gefahr sind zuerst sämtliche Nutzer sicher aus dem Gefahrenbereich zu bringen.
Erst anschließend dürfen – soweit gefahrlos möglich – Maßnahmen zum Schutz des Mietgegenstands getroffen werden.
19. Einhaltung der Herstellerangaben
Diese allgemeinen Regeln ersetzen keine produktspezifischen Hersteller- oder Sicherheitshinweise.
Soweit Herstellerhinweise strengere oder abweichende Vorgaben enthalten, haben diese Vorrang.
20. Verantwortung des Mieters
Bei Buchungen ohne Betreuung durch HüpfBubu ist der Mieter dafür verantwortlich, dass diese Nutzungs- und Sicherheitsbedingungen sämtlichen Aufsichtspersonen bekannt sind und während des gesamten Betriebs eingehalten werden.
Zuletzt aktualisiert: 17.09.2026